Untersuchung nach BOKraft

Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.

Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen.

Dies bedeutet, dass Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen. (§ 41 BOKraft)

Ingenieurbüro Bolkenius

Kai Bolkenius

  • Dipl.-Ing. Maschinenbau
  • Prüfingenieur
  • Kfz-Technikermeister
  • Betriebswirt des Handwerks
  • Unter­schrifts­berech­tigter des Tech­nischen Dienstes der KÜS
  • Mobilität

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