Flüssiggas (Propan, Butan) wird häufig in mobilen Einrichtungen wie z. B. Verkaufswagen und –ständen, Büro- und Konferenzfahrzeugen, Fahrerkabinen von Lkw, Street-Food-Trucks usw. eingesetzt. Die einfache und schnelle Handhabung dieser Gasanlagen lässt oft die Gefahr vergessen, die von unter Druck gespeicherten brennbaren Gasen ausgehen kann.
Flüssiggasanlagen sind regelmäßig zu prüfen. Je nach Beschaffenheit, Typ und Fassungsvermögen gelten verschiedene Prüffristen.
Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme
Flüssiggasanlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme von einer befähigten Person zu prüfen. Nur so können eine ordnungsgemäße Montage und die sichere Funktion zur Sicherung der Betriebssicherheit gewährleistet werden.
Wiederkehrende Prüfungen
Sämtliche Flüssiggasanlagen sind in regelmäßigen Zeitabständen gemäß den aktuellen Vorgaben durch die befähigte Person zu prüfen.
Flüssiggasanlagen auf Märkten und Volksfesten bergen aufgrund Ihrer besonderen Beanspruchung durch die ständig wechselnden Einsatzorte und dem oft rauen Betrieb ein erhöhtes Gefährdungspotenzial, weswegen die Betreiber verpflichtet sind, den sicheren Zustand durch eine befähigte Person in kürzeren Abständen oder sogar direkt nach dem Aufbau vor Ort bestätigen zu lassen.
Mit der Flüssiggasanlage werden bei Wohnmobil und Caravan nicht nur die Kücheneinrichtung, sondern auch deren Heizung, Warmwasserboiler und zunehmend Verbrennungstoiletten betrieben.
Fehler oder Mängel an der Flüssiggasanlage in Wohnmobil und Caravan können Sachschäden und Personenschäden verursachen, im schlimmsten Fall Menschenleben kosten.
Die KÜS empfiehlt daher dringend, die Flüssiggasanlage nur von anerkannten Experten einbauen, umbauen oder instand setzen zu lassen.
Die Flüssiggasanlage sollte vor der ersten Inbetriebnahme, nach jedem Austausch eines Gerätes sowie alle 24 Monate durch einen Fachmann gemäß der „Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen“ überprüft werden. Bei der Erstprüfung bekommt man ein Prüfbuch, das im Fahrzeug mitzuführen ist. Jede weitere Prüfung wird dort dokumentiert.
Achtung: Ab 19. Juni 2025 fordert der § 60 StVZO eine verpflichtende Prüfung gemäß G607 für alle Zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge mit einer entsprechenden Gasanlage. Die Prüfung G607 ist dann eine eigenständige Anforderung als Nachweis. Hauptuntersuchung (HU).
Die entsprechend qualifizierten und berechtigten Sachverständigen der KÜS bieten diese Untersuchung an und erteilen den erforderlichen Nachweis. Viele Campingplätze dürfen nur mit Wohnmobilen und Caravans mit entsprechendem Nachweis aufgesucht werden.
Wenn Sie einen KÜS-Prüfingenieur zur Durchführung der Haupt- oder Abgasuntersuchung aufsuchen, veranlassen Sie auch die Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage.
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